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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Bedingungen des Käufers gelten nur, soweit sie mit unseren Bedingungen übereinstimmen oder wir ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt haben. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferungen vorbehaltlos ausführen.
1.2 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern.
1.3 Diese Bedingungen gelten auch für künftige Verträge, selbst wenn sie nicht noch einmal gesondert vorgelegt werden.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder die Lieferung erfolgt ist.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung und Versicherung sind nicht im Preis enthalten.
4. Lieferung / Gefahrübergang
4.1 Ist nach dem Vertrag frachtfreie Lieferung geschuldet, so gilt dies nur für den branchenüblichen Versand und Transport. Mehrkosten bzw. Sonderkosten, z.B. für Expresssendungen oder Rollkosten, gehen zu Lasten des Käufers. Bei Lkw-Anlieferungen frei Haus bzw. frei Baustelle gehen die Entladungen jeweils zu Lasten des Käufers.
4.2 Jede Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk verlässt. Die Ware reist unversichert. Auf schriftliches Verlangen des Käufers kann die Ware auf seine Kosten versichert werden.
5. Höhere Gewalt
Alle Fälle höherer Gewalt, die unsere Preis- und Betriebsverhältnisse wesentlich beeinflussen, geben uns das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Vorübergehende Betriebsstörungen, die wir nicht zu vertreten haben, entbinden uns für die Zeit, der durch dieses Ereignis hervorgerufenen Behinderung, von der Einhaltung der Lieferzeit.
6. Teilleistungen
Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit der Umfang der Teilleistung nicht für den Käufer unzumutbar ist; mögliche Rechte des Käufers werden nicht berührt. Zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen bis zu plus / minus 10 % sind zulässig.
7. Zahlungen
7.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Skontoabzüge sind unzulässig, wenn zurückliegende Rechnungen noch offen sind. Die Zahlung gilt als geleistet, wenn der Rechnungsbetrag unserem Konto gutgeschrieben ist.
7.2 Wir sind nicht zur Annahme von Wechseln und Schecks verpflichtet. Die Annahme erfolgt erfüllungshalber und entsprechend der Diskontmöglichkeit bei unseren Bankverbindungen sowie gegen Erstattung sämtlicher Spesen.
7.3 Im Falle des Verzuges können wir als Mindestschaden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € verlangen, es sei denn, der Käufer weist uns nach, dass uns kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns zustehender Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum.
8.2 Wird die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu der anderen vermischten Sache zum Zeitpunkt der Vermischung. Folgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Diese Regelung gilt entsprechend im Fall der Verbindung.
8.3 Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern; diese Befugnis erlischt, wenn sich der Käufer in Verzug befindet oder mit seinen Kunden Unabtretbarkeit der Forderung vereinbart.
8.4 Für den Fall, dass der Käufer die Ware veräußert oder mit anderen Waren vermischt, verbindet oder verarbeitet, tritt er hiermit schon jetzt alle daraus entstehenden Forderungen gegen seinen Kunden in voller Höhe, auch soweit sie Entgelt für Arbeitsleistungen enthalten, mit allen Nebenrechten, insbesondere Sicherheiten, höchstens jedoch bis zu 120 % der ausstehenden Forderungen, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung offenzulegen und die nötigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen. Die Vorausabtretung erstreckt sich, wenn der Käufer mit seinen Vertragspartnern ein Kontokorrentverhältnis vereinbart hat, auch auf die Saldoforderung aus diesem Kontokorrentverhältnis.
8.5 Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die an uns abgetretene Forderung selbst einzuziehen, vorausgesetzt, dass er sich nicht in Verzug befindet.
8.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten, die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
9. Gewährleistung
9.1 Gewährleistungsansprüche des Käufers, der Kaufmann ist, setzen voraus, dass dieser der ihm nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Die Mängelrüge hat unter Angabe des beanstandeten Erzeugnisses, der Art des Mangels, der Schadennummer, des Liefertages und des Objektes, in das die Ware eingesetzt werden soll, in schriftlicher Form zu erfolgen.
9.2 Für Mängel, die infolge unsachgemäßer oder anleitungswidriger Verwendung, Verarbeitung, Verwendung ungeeigneter Zusätze oder Vermischung, Vermengung oder sonstiger Verbindung mit Produkten anderer Hersteller, die von uns nicht ausdrücklich für unbedenklich erklärt sind, durch den Käufer entstehen, leisten wir keine Gewähr.
9.3 Sind wir nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen zur Gewährleistung verpflichtet, so sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Neulieferung oder Mängelbeseitigung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen.
9.4 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
9.5 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
10. Toleranzen
Die maßlichen Toleranzen von PERMAFLEX-Magneten werden auf Anfrage in unseren Angeboten genannt. Falls nicht anders vereinbart, gelten
- bei extrudierten PERMAFLEX-Bändern Breitenschwankungen von +/- 0,5 mm
- bei Magnetfolien Breitenschwankungen von +/- 5 mm
- Folien- und Bandstärkenabweichungen mit +/- 0,1 mm als genehmigt.
Toleranzen bei Zuschnitten aus Magnetfolie: +/- 1 mm, Hartferrit-Toleranzen, wenn nicht anders angegeben, nach DIN 17410.
11. Rücksendungen
Rücksendungen ohne vorherige Vereinbarung nehmen wir nicht an. Wir sind zur Rücknahme nicht verpflichtet, soweit sich nicht nach diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.
12. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht/Einrede des nichterfüllten Vertrages
Die Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
13. Haftungsbeschränkung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 9. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Alle in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen sind teilbar und getrennt von den übrigen Bestimmungen zu beurteilen, sofern eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam oder unvollstreckbar sind. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien bereits jetzt, in Verhandlungen einzutreten, die zum Ziel haben, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Klausel zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der bisherigen Bestimmung wirtschaftlich gewollt haben.
14.2 Erfüllungsort ist Neunkirchen-Seelscheid.
14.3 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch Wechsel- und Scheckklagen) ist, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz unseres Unternehmens in Neunkirchen-Seelscheid. Wir können den Käufer jedoch auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
14.4 Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Käufer und uns unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Rheinmagnet 5/08
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